Themenportal
 Kernkompetenzen   Qualifikation   Referenzen   Leitbild   Themenportal   Kontakt   Aktuelles  
 
Demea Materialeffizienzanalysen
TQM
Gesundheitswesen
Prozesslandkarte
Managementsystem-Vorteile
Managementsystem-Kosten
Managementsystem-Einführung
Zertifizierung-Vorbereitung
Zertifizierung-Ablauf
Effizienzanalyse
Grundlagen des Kaizen
5 S
Die 7 W-Fragen
Die 7 M-Checkliste
PDCA-Kreis
DMAIC
Gesundheitswesen

Vorteile:
1. qualitativ
  • hochwertige Abläufe sind nachvollziehbar
    • Garantie gleich bleibender Produkte
2. juristisch
  • Schutz gegen Regresse
    • ausgereifte Praxisabläufe
    • Ausschluss von Fehlern
    • bessere Ausgangsposition für Verhandlungen mit KV, MediNet und sonstigen Netzen
    • rechtliche Grundlagen ärztlicher Qualitätssicherung werden erfüllt
      (135 ff. SGB V, 92 SGB V)
3. Versicherungen
  • Minderung des Haftpflichtrisikos
    • für Vertragsärzte gelten zusätzlich die Fortbildungsregelungen (§81 SGB V)
4. Ärztekammer
  • man kommt der Verpflichtung zu Maßnahmen der Sicherung der Qualität nach
Der gesetzliche Hintergrund:
Auszug aus dem SGB V  (Sozialgesetzbuch 5. Buch Gesetzliche Krankenversicherung)§ 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung
(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
(2) Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser sowie Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern. Zugelassene Krankenhäuser, stationäre Vorsorgeeinrichtungen und stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 137 und 137d verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Beschluß der 72. Gesundheitskonferenz
Auf der 72. Gesundheitskonferenz wurde bereits aufgrund eines Beschlusses der Gesundheitsminister der Länder für alle medizinischen Einrichtungen festgelegt, dass
  • bis zum 1.1.2003 alle medizinischen Einrichtungen (also auch Arztpraxen) in jährlichen Qualitätsberichten die Qualität ihrer Leistungen dokumentieren und diese in geeigneter Form veröffentlichen müssen.
  • bis 1.1.2005 alle medizinischen Einrichtungen ein an dem Stand von Wissenschaft und Technik orientiertes Qualitätsmanagement einführen müssen.
DIN EN ISO 9000 ff. als Qualitätsmanagement-Möglichkeit:
Definitionen:
  • DIN deutsche Industrienorm
  • EN europäische Norm (European Standard)
  • ISO International Standard Organization
Es handelt sich hierbei um einen international anerkannten Qualitätsstandard, der branchenübergreifend die Einführung eines betrieblichen Qualitätsmanagements regelt.
© KORN CONSULT
English  HomeSeitenindex Impressum Disclaimer  AGB